Impressum, AGB und Haftungsausschluss

Ballettschule École de danse
Inhaber: Frank Atzler
Langgasse 22
61267 Neu-Anspach

Telefon: 06081 958038
Fax: 06081 958038
E-Mail: info@ecole-de-danse.de

Umsatzsteuer ID: (nicht vergeben)

Allgemeine Vertrags- und Unterrichtsbedingungen

Nach den allgemeinen Richtlinien für Privatschulen findet während der Ferien der öffentlichen Schulen, an gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und Fastnachtsdienstag kein Unterricht statt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die Schülerinnen erhalten mindestens 35 Unterrichtsstunden im Jahr. Während des Unterrichts ist die Anwesenheit von Begleitpersonen im Interesse des ungestörten Unterrichtsablaufes nicht erwünscht. Gelegentliche Proben und Aufführungen sind aus pädagogischen Gründen wichtig und zählen als Unterrichtsstunden mit. Deshalb ist der / die Schülerin verpflichtet, an den Aufführungen und zusätzlichen Proben teilzunehmen. Soweit sie / er nicht durch die Lehrkraft freigestellt ist. Private Auftritte und Training in anderen Ballettschulen, Vereinen, Film, Theater und Fernsehen, sowie Unterricht, bedürfen ausdrücklich der Genehmigung der Schulleitung.

Unterrichtsräume, Unterrichtszeit oder Lehrpersonal können gewechselt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden davon, wenn möglich, mindestens eine Woche vorher im Unterricht mündlich informiert.

Nach einer kostenlosen Probestunde kann der Unterricht aus versicherungstechnischen Gründen nur nach Abschluss eines Vertrages erteilt werden. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr von Euro 26,00 fällig.

Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung des Monatshonorars über zwei Monate in Zahlungsverzug, so wird die gesamte, bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zustehende Vergütung sofort fällig.

Im Rhythmus von ein bis anderthalb Jahren werden die Schülerinnen in eine neue Leistungsstufe hochgestuft. Dies findet generell am Ende eines Semesters statt und wird den individuellen Möglichkeiten der Kinder angepasst. Dafür sind nicht nur Kenntnisse des angebotenen Unterrichtsstoffes, sondern auch körperliche Entwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Wachstumsphasen zu berücksichtigen. Über die Hochstufung entscheiden die unterrichtenden Lehrkräfte in Abstimmung mit der Schulleitung.

Die Ausstattung der Schülerinnen für den Unterricht (Trikot, Haarband, Beintrikot, Ballettschläppchen, Spitzenschuhe etc.), je nach Fach und Leistungsstand, ist einheitlich und wird durch die Schule, auch beim Klassenwechsel, beim Vertragshandel bestellt. Die Kosten für die Ausstattung trägt die / der Schülerin b.z.w. gesetzlicher Vertreter.

Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen und Geld haftet die Ballettschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten. Für Geld und Wertsachen die nicht dem jeweiligen Lehrer bzw. der Schulleitung zur Aufbewahrung gegeben worden sind, wird keine Sorgfaltspflicht übernommen.

Sachbeschädigungen in den Räumen der Ballettschule werden auf Kosten des Verursachers behoben.

Kostüme zu den Aufführungen werden durch die Ballettschule gestellt. Hierfür ist eine Leihgebühr von Euro 10,00 pro Kostüm und Aufführung an die Schule zu zahlen.

Die Kündigung eines jeden Vertrages muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Jeder Teilnehmer wird seitens der Schule gegen Unfall während der Unterrichtszeit versichert. Die Versicherungsprämie beträgt 12,00 Euro pro Jahr und muss mit dem jährlichen oder monatlichen zu zahlenden Schulgeld entrichtet werden. Zur Erhaltung des Anspruches gegenüber der Versicherung müssen alle Unfälle oder Verletzungen unverzüglich dem Lehrpersonal gemeldet werden. Nachträgliche Meldungen werden von der Versicherung nicht mehr berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche gegen die Ballettschule sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.

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